Ehret Kunstrasenplatz

Aussenplätze
Rigistrasse 6331 Hünenberg

Weitere Informationen

Integrierter Bestandteil dieser Reservation sind die

  • Verordnung über die Benützung von öffentlichen Räumen, Anlagen und Plätzen (VBO)
  • Gebührenordnung (GBO)

Das Einholen von gesetzlich vorgeschriebenen Bewilligungen ist Sache der Nutzerschaft (Art. 7 VBO).

Fahrzeuge dürfen nur auf den vorgesehenen Parkfeldern abgestellt werden. Die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge muss jederzeit gewährleistet sein.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist verboten.

Wird die Reservation innert 20 Tagen vor Durchführung des Anlasses annulliert, wird dem Veranstalter ein Drittel der Reservationsgebühr (Räume und Infrastruktur) in Rechnung gestellt.